Ob Eigentumswohnung oder Eigenheim, es geht immer um viel Geld. Daher sollte eine Abnahmebegehung immer mit einem erfahrenden Fachmann oder Sachverständigen erfolgen.
Verschmutzungen oder Farbreste zum Beispiel kann jeder Laie selbst erkennen.
Aber was ist mit Mängeln, die der Laie nicht erkennen kann?
Zum Beispiel falsche Fugen in Wänden, Decken oder bei Fliesenbelägen, Feststellung, ob notwendige Maßnahmen erfolgt sind, um den geschuldete Schallschutz sicher zu stellen und vieles mehr.
Die Begehung zur Abnahme/Übergabe erfolgt im Beisein eines Vertreters des Bauträgers oder der Baufirma. Sie als Erwerber inspizieren gemeinsam mit dem Sachverständigen die Immobilie. Von Ihnen und vom Sachverständigen festgestellte Mängel werden in Form einer Mängelliste vom Bauträger dokumentiert und diese Mängelliste wird Bestandteil des Abnahmeprotokolls, welches zum Abschluss von Ihnen als Erwerber nach Verlesung unterschrieben wird.
Die Abnahme erfolgt prinzipiell unter Vorbehalt der festgestellten Mängel.
Für die Beseitigung der festgestellten Mängel wird im Protokoll eine Frist oder ein konkretes Datum vereinbart.
Gerne erläutere ich Ihnen im Vorfeld auch den genauen Ablauf und die mit Ihrer Unterschrift eintretenden Verpflichtungen und Auswirkungen telefonisch.
Natürlich ist nicht jede Abnahmebegehung gleich. Jeder Bauträger handhabt das etwas anders, aber der grundlegende Ablauf ist immer der Selbe.
1.
Viele Bauträger bieten auch sogenannte Vorbegehungen zur Abnahme an. (Vorabnahme) Hier schafft sich der Bauträger die Möglichkeit, festgestellte Mängel einige Zeit vor der eigentlichen Abnahme/Übergabe noch zu beseitigen.
Bei diesen Begehungen zur Vorabnahme ist der Ablauf genau so, wir bei der Abnahme, mit dem Unterschied, dass nur eine Mängelliste erstellt wird und von Ihnen als Erwerber kein Abnahmeprotokoll rechtsverbindlich unterschrieben werden muss. Dies erfolgt dann erst nach der tatsächlichen Abnahmebegehung, einige Wochen später.
Diese Verfahrensweise kann von Vorteil sein, weil dann bei der Abnahme die meisten Mängel (oder auch alle) bereits behoben sind.
2.
Es ist auch möglich, dass Bauträger dem Erwerber anbieten, eine oder zwei sogenannte Zwischenbegehungen mit einem Sachverständigen durchzuführen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Interesse besteht, einige Bauausführungen in der Rohbauphase oder beim Ausbau zu begutachten, die später nicht mehr sichtbar sind. Hier ist zum Beispiel die Rohinstallation Elektro zu nennen oder auch die Kontrolle der fachgerechten Verlegung der Heizschleifen bei Fußbodenheizungen VOR dem Einbringen des Estrichs.
In diesem Fall ist eine enge Kommunikation mit dem Bauträger notwendig, weil hier genaue Termine mit der Bauleitung abgestimmt werden müssen.
Gern stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.