Damit Ihre Kaufentscheidung SICHER bleibt.
Ihr Bausachverständiger gibt Ihnen diese Sicherheit!

Immobilien Kaufberatung Berlin - Bausachverständiger

Begleitung und Beratung...

...beim Kauf von "gebrauchten" Häusern und Eigentumswohnungen

Wenn es um den Erwerb einer gebrauchten Immobilie geht, entscheidet oft das Bauchgefühl. Fachwissen ist verständlicher Weise eher selten vorhanden.

Hier hilft die Inanspruchnahme von Sachverständigen, Gutachtern oder fachlich versierten Experten. Genau dafür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ich begleite und berate den potentiellen Erwerber bei der Immobilienbesichtigung. Dabei begutachte ich den Bauzustand der Immobilie hinsichtlich vorhandener Schäden und Mängel.

In besonders gefährdeten Bereichen erfolgen Feuchtigkeitsmessungen.

Ziel der Begutachtung ist es, die Entscheidung für oder gegen den Kauf  auf baufachlicher Ebene zu ermöglichen. 

Und immer daran denken 
„Nur mängelfreie Menschen, bauen mängelfreie Häuser“

Beim Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung...

...geht es um beträchtliche Summen und man bindet  gewöhnlich länger als ein paar Jahre. Die Bankschulden lasten über Jahrzehnte schwer und die Risiken, einen Fehlkauf getätigt zu haben, sind beträchtlich.

Für ein im Vergleich zum Immobilienkaufpreis geringes Beratungshonorar erhalten Sie die für Ihre Kaufentscheidung nötige Sicherheit.

Ein gebrauchtes Haus wird „gekauft wie gesehen“. Sehen allein reicht aber nicht, die inneren Werte der Immobilie sind nicht sichtbar.
Spätere Schadensersatzansprüche gegen Vorbesitzer sind nur sehr schwer durchzusetzen und meist auch nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass der Vorbesitzer Ihnen wissentlich schwerwiegende Mängel verschwiegen hat.

Reicht ein mündliches Gutachten?

Normalerweise reicht ein mündliches Gutachten völlig aus, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen. Über die gutachterlichen Feststellungen (Bauschäden, Baufehler und Abweichungen vom Sollzustand sowie deren Ursachen) sollten Sie sich ruhig Notizen machen.

Ferner weise ich darauf hin, dass ein mündliches Gutachten ein schriftliches Gutachten mit Beweiskraft nicht ersetzen kann. Vielmehr soll das mündliche Gutachten in erster Linie über die gewonnenen Untersuchungsergebnisse sowie, unter Abwägung der Gegebenheiten eine Entscheidung für oder gegen den Kauf ermöglichen. Sollten Sie ein schriftliches Gutachten wünschen, müssen Sie mit entsprechend höheren Gutachterkosten rechnen.

Da bei einem schriftlichen Gutachten beim Ortstermin anders vorgegangen wird (Erhebung der Gebäudedaten, schriftliche Notizen über Baumängel, Messergebnisse und Fotodokumentation), sollten Sie ihren Wunsch vorher ankündigen.

Wichtige Hinweise

Das Angebot umfasst die Inspektion aller Arten von Häusern, ob Alt- oder Neubau, Fertig- oder Massivhäuser sowie Dachgeschoss- und Eigentumswohnungen. Bei ETW's wird das gesamte Objekt - soweit zugänglich - mit einbezogen.

Das Gebäude wird ausschließlich zerstörungsfrei auf Schäden untersucht, d.h. Bauteile werden zur Ermittlung der Schadensursachen nicht geöffnet bzw. beschädigt. Es gehört Ihnen ja noch nicht.

Zum Kaufpreisangebot Ihrer Immobilie kann ich Ihnen nur beschränkt Auskunft geben.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich bei dem mündlichen Gutachten nicht oder auch nicht zusätzlich um eine Immobilienbewertung des Objekts. Die Immobilienwertermittlung ist eine eigene Kategorie im Bausachverständigenwesen: Sachverständiger für Grundstücks- und Immobilienbewertung
Fragen Sie bei den Kaufpreisverhandlungen den Verkäufer oder Makler, ob ein solches Gutachten evtl. vorliegt.

Was ist nach dem Kauf?

Auch nach dem Kauf stehe Ich Ihnen für noch offene Fragen gern zur Verfügung.

Haftungsbeschränkungen

Gezielte Bauteiluntersuchungen mittels Bauteilöffnung zur Feststellung von nicht sichtbaren Mängeln und Schäden, werden und dürfen in der Regel nicht vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Begehung und Begutachtung sind Sie als Käufer ja nicht, oder noch nicht Eigentümer der Immobilie.

Für eine vollumfängliche Aussage hierzu wäre ein gesondertes Bauzustands- bzw. Bauschadensgutachten anzufertigen, welches nicht Bestandteil der Beauftragung des Sachverständigen ist.

Der Sachverständige haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei einer Nacherfüllung entstehen.

Zur Auftragsbearbeitung benötige ich von Ihnen folgende Informationen und Unterlagen: 

  • Ihre Rechnungsanschrift mit Telefonnummer,
  • die Objektadresse mit Postleitzahl, sowie Datum und Uhrzeit für den Ortstermin
  • das Exposè mit Grundrisszeichnungen
  • eine Kurzbeschreibung des Objekts (Gebäudeart, Größe, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten etc.)
  • Informationen zu zusätzlich gewünschten Leistungen

Eine weitere Entscheidungshilfe könnte in der Beantwortung folgender Fragen liegen. z.B.:

  • Was kostet ist eine Grundrißänderung, ein Umbau oder eine Modernisierung?
  • Lohnt sich eine Instandsetzung, oder ist ein Neubau preiswerter?
  • Kann der Dachboden zu Wohnzwecken ausgebaut werden?

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen gern Rede und Antwort und nehme mir Zeit für Ihre Belange. Vielleicht wollen Sie auch erst einmal nur einen Rat von mir haben.
Sollte ich telefonisch einmal nicht erreichbar sein, senden Sie mir bitte Ihre Daten und Ihren gewünschten Besichtigungstermin per E-Mail.

Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.